Mal wieder ein Fall fuer die Schublade mit den Dingen, die man nicht verstehen muss:
"Die Zeit", "Der Tagesspiegel" und die Reporter, die ein Interview mit einem Betreiber eines Torrent-Portals veroeffentlicht haben, werden fuer die blosse Nennung der URL des Portals jetzt von der GVU angezeigt.
Man wirft den beiden Medien "Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung" vor und das alleine deshalb, weil die URL der Seite genannt worden ist. Buchreport zitiert aus der Strafanzeige: "Mit der direkten und mehrfachen Nennung der Internetadresse wurde der Leser unmittelbar auf das illegale Angebot der Internetseite aufmerksam." Für die GVU habe auch hinsichtlich einer "objektiven journalistischen Berichterstattung" keine "Notwendigkeit der direkten Nennung" bestanden.
(Quelle: WinFuture)
Auch wenn die Aussichten der GVU eher mager sind(Heise hat bereits vorm Bundesverfassungsgericht in einem aehnlichen Fall gewonnen), ist das ganze doch in vielerlei Hinsicht problematisch. So lautet ja die Grundannahme der GVU, dass jeder, der "Die Zeit" oder "Der Tagesspiegel" liesst, grundsaetzlich kriminell ist. Und dumm. Denn die angesprochene Seite findet man auch in diversen Suchmaschinen ohne Probleme. Ausserdem wird mal wieder vergessen, dass diese Seiten durchaus auch legal genutzt werden.
Was ich auch grundsaetzlich sehr argwoehnisch betrachte, ist die Tatsache, das irgendeine Lobby-Gruppe zur "Strafverfolgung"(also zum Geld-aus-Menschen-Pressen) den Journalisten sagt, wie sie ihren Job zu machen haben. Sicher, Rechte kann man verschieden auslegen, aber soweit ich mich recht erinnere, betont das Grundgesetz bei der Pressefreiheit doch vorallem die Unzensiertheit des Ganzen.
Ich warte ja noch darauf, dass jemand von der GVU oder einem aehnlichen Abfuck- Verein damit ankommt, dass Terroristen die Portale benutzen und die doch geschlossen werden sollen.. Weil.. Sicherheit ist ein Supergrundrecht!!!11elf!